Protokollierung von Bauträgerkaufverträgen bei BEG Förderung

KfW

Protokollierung von Bauträgerkaufverträgen bei BEG Förderung möglich KfW erweitert den Umfang der aufschiebenden/auflösenden Bedingungen bei der BEG-Förderung.




Bislang war die Förderung nach Protokollierung von Bauträgerkaufverträgen vor der Antragstellung bei der KfW ausgeschlossen. KfW hat die Rahmenbedingungen in dieser Frage gelockert.

Enthält der geschlossene Vertrag eine aufschiebenden/auflösenden Bedingungen kann ab sofort auch für Kaufverträge die Regelung der Ersterwerbsförderung angewendet werden, hauskredite.

Hierüber wurde von KfW und BAFA anders informiert. Für Verträge mit Abschlussdatum bis 30. Juni 2021 gilt nun die Übergangsregelung. Danach reicht bereits ein an die Gewährung der Förderung

gekoppeltes Rücktrittsrecht zur Förderung. Mit einer solchen Vereinbarung gelten abgeschlossene Verträge als förderunschädlich für die BEG- Förderung.

Die genaue Formulierung einer aufschiebenden/auflösenden Bedingungen ist freigestellt. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von der KfW bzw. vom BAFA anerkannt:

"Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens / eines Neubauvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWi beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird]. 

Dieser Vertrag tritt hinsichtlich dieser Verpflichtung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA/die KfW] den Antrag bewilligt und die Förderung mit [einem Zuwendungsbescheid/einer Finanzierungszusage] gegenüber der antragstellenden Vertragspartei

zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen."

Vor BEG-Antragstellung geschlossene Verträge über Beratungs- und Planungsleistungen sind weiterhin förderunschädlich, günstige hauskredite.

Baufinanzierungsrechner und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite - https://www.baufinanzierung-profi24.de/





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